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Markus Lasar – Bad Rappenau

Der Sanierungsfahrplan Baden-Württemberg

Der Sanierungsfahrplan Baden-Württemberg “löste“ ab 1. Juli 2015 den Energiesparcheck nach 17 Jahren als Förderprogramm des Landes für Gebäudeenergieberatung ab und wird wie dieser finanziell gefördert. Die konkreten Vorgaben und Inhalte des Sanierungsfahrplans sind in einer Verordnung geregelt, die gerade nach der Verbändeanhörung angepasst wurde. Sie ist nach dem Inkrafttreten des EWärmeG ab dem 1. Juli 2015 mit rückwirkender Geltung verabschiedet worden.

Mit der Novelle des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes (EWärmeG) wurde beschlossen, dass der Pflichtanteil für Ökowärme in bestehenden Wohngebäuden von 10 auf 15 Prozent steigt. Im Gegenzug bietet das EWärmeG nun aber mehr Möglichkeiten für Hauseigentümer, die Vorgaben umzusetzen. Eine teilweise Erfüllung ist mit einem sogenannten Sanierungsfahrplan möglich.

Der Sanierungsfahrplan ist ein Instrument des EWärmeG in Baden-Württemberg und ist in erster Linie als Beratungsinstrument gedacht. Mit dem Sanierungsfahrplan sollen Eigentümer von Wohn- und Nichtwohngebäuden Maßnahmen aufgezeigt bekommen, wie sie Ihre Immobilie energieeffizient betreiben/sanieren können.

Im Rahmen des EWärmeG 2015 gilt die Erstellung des Sanierungsfahrplans bei Wohngebäuden als Teilerfüllungsoption in Höhe von 1/3. Bei Nichtwohngebäuden ist der energetische Sanierungsfahrplan eine vollständige Erfüllungsoption.

Häufige Fragen:

Sanierungsfahrplan Baden-Württemberg, brauch ich das/den?

Sanierungsfahrpläne sind gute Hilfen für Eigentümer von Wohn- und Nicht-Wohngebäuden in Baden-Württemberg wenn es um aufeinender folgende Sanierungsschritte geht. Sie werden durch den Sanierungsfahrplan BW im Rahmen einer Vor-Ort-Begehung energetisch beraten. Es handelt sich um einen komplett – check von der Gebäudehülle bis zur Heizanlage. Wir Energieberater machen nicht nur Sanierungsvorschläge sondern auch Vorschläge zur Amortisation. Die Ergebnisse (Sanierungsfahrplan) bekommen Sie ausgedruckt und gebunden von uns übergeben und erklärt. Im Rahmen des EWärmeG 2015 gilt die Erstellung des Sanierungsfahrplans bei Wohngebäuden als Teilerfüllungsoption in Höhe von 5%. Nicht-Wohngebäude können mit dem Sanierungsfahrplan BW sogar die geforderten 15% komplett erfüllen. Zu beachten ist, daß hier der Aufwand und damit auch die Kosten deutlich höher sind. Hier müssen auch die Bereiche Lüftung, Kühlung, Klimatisierung und Beleuchtung energetisch bewerten werden.

Entstehen daraus Verpflichtungen?

Nein, denn die Umsetzung der im Sanierungsfahrplan empfohlenen Maßnahmen ist freiwilliger Natur.

Wird der Sanierungsfahrplan bezuschusst?

Ja, das Bafa (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) fördert den Sanierungsfahrplan mit 80%. Die Abwicklung des Zuschusses übernehmen wir für Sie, so dass Sie lediglich den Endbetrag zu begleichen haben.

Warum Sanierungsfahrplan BW?

Dem energetischen Sanierungsfahrplan kommt eine wichtige Informations- und Beratungsfunktion zu. Durch die relativ langen Lebenszyklen unserer Gebäude ist eine unabhängige und langfristige Betrachtung sehr sinnvoll. Des Weiteren können Sie bei der Zuschussbeantragung, von im Sanierungsfahrplan vorgeschlagenen energetischen Einzelmaßnahmen, oftmals einen zusätzlichen Sanierungsfahrplanbonus von +5% mehr Zuschuss beantragen.

Der Sanierungsfahrplan BW ist Teil der Energiewende und soll zur Vermeidung von klimaschädlichen CO2-Emissionen beitragen. Der ältere und unsanierte Gebäudebestand hat einen großen Anteil an diesen Emissionen. Eine energetische Sanierung und ein Einsatz von erneuerbaren Energien führen zu einer effizienten Nutzung der Energie und fördert die heimische Wirtschaft und Unabhängigkeit von fossilen Energieträgern.      

Der Sanierungsfahrplan BW gibt Ihnen einen für Sie individuellen und gebäudebezogenen Eindruck auf die energetischen Optimierungsmöglichkeiten Ihres Gebäudes.

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